Planung und Genehmigung
Eignung der Flächen
geprüft und bestätigt
Alle betroffenen Gebiete wurden vor der Einleitung des Planverfahrens einer intensiven Eignungsprüfung in Bezug auf Raumordnung und Naturschutz unterzogen. Sonnenscheindauer, Erschließung und Netzanbindung wurden dabei ebenso geprüft wie landwirtschaftliche Nutzung und Flächenverfügbarkeit.
Auch eine Umweltprüfung wurde durchgeführt und in einem Umweltbericht dargestellt. Darin wurden die Belange des Umweltschutzes beschrieben und die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet.
Potenzielle ökologische Effekte des Energieparks
Die Umweltuntersuchungen ergaben, dass Flora und Fauna durch Bau und Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigt werden. Die als Sichtschutz vorgesehenen Hecken und Grünflächen des Energiepark Borna können sogar positive Auswirkungen auf den Tier- und Pflanzenbestand haben.
- Die geplante Entwicklung von artenreichen Blühwiesen sowie die vorgesehenen Heckenstrukturen schaffen höherwertige Biotope, welche der Flora und Fauna des Gebiets zugutekommen
- Durch das Kultivieren von Abstandsgrünflächen und Blühwiesen wird das Nahrungsangebot für Brutvögel vergrößert
- Für Amphibien wird ein störungsfreier Rückzugsort im unmittelbaren Umfeld von Gewässerstrukturen geschaffen, da die landwirtschaftliche Nutzung auf der Planfläche zukünftig entfällt
Genehmigungsverfahren
- Verfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Verfahren Änderung Flächennutzungspläne
Ablauf des Verfahrens
01
Aufstellungsbeschluss
erfolgte am 27.05.2021
02
Billigung des Vorentwurfes
durch den Stadtrat erfolgte
am 03.11.2022
03
Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und Abstimmung
mit den Nachbargemeinden
erfolgte 11.11.2022 – 14.12.2022
04
Ortsübliche Bekanntmachung
erfolgte am 17.01.2023
05
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
Auslage vom 25.01.2023 –
28.02.2023 und Veranstaltung
08.02.2023
06
Prüfung der dargelegten
Belange
07
Erarbeitung eines Entwurfes
voraussichtlich 1. Quartal 2023
08
Billigung des Entwurfes
durch den Stadtrat
voraussichtlich 2. Quartal 2023
09
Öffentliche Auslegung
des Entwurfs,
ortsübliche Bekanntmachung
voraussichtlich 2./3. Quartal 2023
10
Beteiligung der Behörden
voraussichtlich 2./3. Quartal 2023
11
Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange
Feststellungs- oder
Satzungsbeschluss
voraussichtlich 4. Quartal 2023
12
Anzeige oder Genehmigung
des Bauleitplans
voraussichtlich 4. Quartal 2023
13
Bekanntmachung und
Inkrafttreten
voraussichtlich 4. Quartal 2023
...
An das Verfahren zur
Schaffung von Baurecht
schließt sich das Verfahren
nach SächsBO an.
Die „Baugenehmigung“
ist Grundlage für den Bau
des Vorhabens.
Kontakt aufnehmen
Weitere Informationen zu den Verfahren können bei der zuständigen Behörde eingeholt werden:
Stadtverwaltung Borna
Bauordnung, Bauplanung
und Stadtentwicklung
Ansprechpartnerin:
Kathleen Meißner
An der Wyhra 1
04552 Borna
Telefon: 03433 873 232
E-Mail: fd31@borna.de
