Planung und Genehmigung

Eignung der Flächen
geprüft und bestätigt

Alle betroffenen Gebiete wurden vor der Einleitung des Planverfahrens einer intensiven Eignungsprüfung in Bezug auf Raumordnung und Naturschutz unterzogen. Sonnenscheindauer, Erschließung und Netzanbindung wurden dabei ebenso geprüft wie landwirtschaftliche Nutzung und Flächenverfügbarkeit.

Auch eine Umweltprüfung wurde durchgeführt und in einem Umweltbericht dargestellt. Darin wurden die Belange des Umweltschutzes beschrieben und die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet.

Potenzielle ökologische Effekte des Energieparks

Die Umweltuntersuchungen ergaben, dass Flora und Fauna durch Bau und Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigt werden. Die als Sichtschutz vorgesehenen Hecken und Grünflächen des Energiepark Borna können sogar positive Auswirkungen auf den Tier- und Pflanzenbestand haben.

  • Die geplante Entwicklung von artenreichen Blühwiesen sowie die vorgesehenen Heckenstrukturen schaffen höherwertige Biotope, welche der Flora und Fauna des Gebiets zugutekommen
  • Durch das Kultivieren von Abstandsgrünflächen und Blühwiesen wird das Nahrungsangebot für Brutvögel vergrößert
  • Für Amphibien wird ein störungsfreier Rückzugsort im unmittelbaren Umfeld von Gewässerstrukturen geschaffen, da die landwirtschaftliche Nutzung auf der Planfläche zukünftig entfällt

Genehmigungsverfahren

Die Planungen zum Energiepark Borna werden in zwei Verfahren von der Stadtverwaltung Borna (Fachdienst Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung) geprüft:

  • Verfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Verfahren Änderung Flächennutzungspläne

Ablauf des Verfahrens

01

Aufstellungsbeschluss
erfolgte am 27.05.2021

02

Billigung des Vorentwurfes
durch den Stadtrat erfolgte
am 03.11.2022

03

Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und Abstimmung
mit den Nachbargemeinden

erfolgte 11.11.2022 – 14.12.2022

04

Ortsübliche Bekanntmachung
erfolgte am 17.01.2023

05

Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
Auslage vom 25.01.2023 –
28.02.2023 und Veranstaltung
08.02.2023

06

Prüfung der dargelegten
Belange

07

Erarbeitung eines Entwurfes
voraussichtlich 1. Quartal 2023

08

Billigung des Entwurfes
durch
den Stadtrat
voraussichtlich 2. Quartal 2023

09

Öffentliche Auslegung
des
Entwurfs,
ortsübliche Bekanntmachung

voraussichtlich 2./3. Quartal 2023

10

Beteiligung der Behörden
voraussichtlich 2./3. Quartal 2023

11

Abwägung der öffentlichen
und
privaten Belange
Feststellungs- oder
Satzungsbeschluss

voraussichtlich 4. Quartal 2023

12

Anzeige oder Genehmigung
des
Bauleitplans
voraussichtlich 4. Quartal 2023

13

Bekanntmachung und
Inkrafttreten
voraussichtlich 4. Quartal 2023

...

An das Verfahren zur
Schaffung von Baurecht
schließt sich das Verfahren
nach SächsBO an.
Die „Baugenehmigung“
ist Grundlage für den Bau
des Vorhabens.

Kontakt aufnehmen

Weitere Informationen zu den Verfahren können bei der zuständigen Behörde eingeholt werden:

Stadtverwaltung Borna

Bauordnung, Bauplanung
und Stadtentwicklung

Ansprechpartnerin:
Kathleen Meißner

An der Wyhra 1
04552 Borna
Telefon: 03433 873 232
E-Mail: fd31@borna.de